In der BRD gibt es fünf gesetzliche Sozialversicherungen die unterschiedliche Risiken abdecken. Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde am 01. Januar 1995 die Pflegeversicherung geschaffen. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die über ihre Pflegeversicherung versichert sind.
Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und bestimmtes Leben führen, das der Würde des Menschen betrifft. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte des Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.
Zu dem soll die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häusliche Umgebung bleiben können.
"ambulant vor stationär"
Die Pflegeversicherung ist jedoch keine "Vollversicherung" wie viele oft annehmen, die Leistungen werden zum Teil finanziert. Leistungen, welche nicht über die Pflegekasse abgedeckt sind, müssen vom Pflegebedürftigen durch eigen Mittel finanziert werden. Reichen diese nicht aus, besteht auch die Möglichkeit finanzielle Hilfen beim Grundsicherungsamt zu beantrage.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen und beraten Sie gern.
Die Pflegesachleistung (SGB XI §36)
Hier wird die Pflege ausschließlich durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes sichergestellt.
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (SGB XI §37)
Mit dem Pflegegeld soll hier die Pflege durch z.B. Angehörige, Verwandte oder Bekannte sichergestellt werden.
Kombination von Geldleistung und Sachleistung (SGB XI §38)
Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige die Sachleistungen in Anspruch genommen hat.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (SGB XI §39)
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (SGB XI §40)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalunterlagen, Händedesinfektionsmittel, Mundschutz, Einmalhandschuhe und technische Hilfen wie z.B. Pflegebett.
Tagespflege und Nachtpflege (SGB XI §41)
Teilstationäre Pflege bei einem Pflegebedürftigen nur am Tag oder nur in der Nacht Pflege / Betreuung und Verpflegung erhalten.
Vollstationäre Pflege
24 Stunden Rund um die Uhr Pflege / Betreuung und Verpflegung von Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung.
Mit diesem Kapitel möchten wir unsere Kunden oder auch interessierten einen Blick hinter die Kulissen der Finanzierung bei ambulanten Pflegediensten geben. Damit haben Sie vorab die Möglichkeit im Groben die Zusammenhänge der Finanzierung von Leistungen im Gesundheitswesen besser nachzuvollziehen.
Der Gesundheitsmarkt unterliegt in Deutschland nicht den Gesetzmäßigkeiten der freien Marktwirtschaft, d.h. die Preise können nicht wie z.B. bei einem Handwerker, selbst festgelegt werden. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und die Preise für diese Leistungen können vom Leistungserbringer (ambulanter Pflegedienst) nicht frei vereinbart werden.
Die Finanzierung dieser Leistungen ist auf verschieden Kostenträger verteilt. Mit diesem schließen ambulante Pflegedienste Versorgungsverträge ab und können dann die erbrachten Leistungen direkt mit den Kostenträger abrechnen.
Kostenträger sind.
Entstehung der Preise Pflegekasse
Die Spitzenverbände der Krankenkasse haben einen Leistungskatalog in Form von Leistungskomplexen (LK) erstellt, welche einzeln oder in Kombination auftreten können.
Diese Leistungskomplexe (aktuell 33 an der Zahl - gilt nur für NRW) finden Sie in den Preislisten seriöser Pflegedienste wieder und dienen für diese als Abrechungsgrundlage. Bein Abschluss eines Pflegevertrages mit dem ambulanten Pflegedienst, können diese einzeln oder in Kombination vereinbart werden.
Jedoch sind nicht alle Leistungskomplexe kombinierbar, auch hier ist der Pflegedienst an die Vorgaben der Pflegekasse gebunden.
Zu jedem Leistungskomplex, sind verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Diese beschreiben die pflegerischen Tätigkeiten (den Hilfebedarf), die ein Pflegedienst erbringt.
Unter dem Leistungskomplex "Ganzwaschung", werden z.B. die folgenden pflegerischen Tätigkeiten zusammengefasst:
Punktzahl und Punktwert
In vielen ambulanten Pflegediensten ist in den Preislisten oft die Rede von Punktzahl und Punktwert. Im nachfolgendem erläutern wir Ihnen kurz die Bedeutung dieser beiden Begriffe.
Punktzahl
Jeder Leistungskomplex wurde von den Sozialverbänden der Krankenkassen mit einer Punktzahl bewertet. Die Leistung Ganzwaschung hat die Punktzahl 426, die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme die Punktzahl 260.
Punktwert
Jeder ambulante Pflegedienst vereinbart mit der Pflegekasse (federführend ist dies die AOK) einen sogenannten Punktwert, welcher von der Kasse festgelegt wird. Ein Punkt hat z.B. einen Wert von 0,0650 € (unser aktueller Punktwert mit Stand 01.01.2024)
Multipliziert man nun die Punktzahl einer Leistung (Ganzwaschung = 426 Punkte) mit dem Punktwert 0,6150 €), so koste diese Leistung bei diesem Pflegedienst 26,19 €. Da die Angaben der Punktzahl bzw. des Punkwertes für Sie als Kunde eine untergeordnete Rolle spielt, haben wir uns entschlossen, nur die Endpreise der Leistungskomplexe in unserer Preisliste zu nennen.
Seit 01. Juli 2012 muss der jährlich von den Landesverbänden festgesetzte gesetzliche Punktwert zu dem vereinbarten Punktwert hinzuaddiert werden (gesetzlicher Punktwert 0,00449 mit Stand vom 01. Januar 2025).
Gesamtpunktwert ab 01. Januar 2025 - 0,06599 ---> Ganzwaschung 28,11 €
Bei den medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) finden die Punktzahl und der Punktwert keine Anwendung. Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege werden je nach Aufwand - im groben - in vier Leistungsgruppen (LG) eingeteilt. Je höher die LG, desto höher ist die Vergütung durch die Krankenkasse.
Private Leistungen und Preise --> zu unserem privaten Leistungskatalog
Leistungen die nicht über einen Sozialleistungsträger abrechenbar sind werden dem Leistungsnehmer - je nach Pflegedienst - privat in Rechnung gestellt.
In der BRD gibt es fünf gesetzliche Sozialversicherungen die unterschiedliche Risiken abdecken. Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde am 01. Januar 1995 die Pflegeversicherung geschaffen. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die über ihre Pflegeversicherung versichert sind.
Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und bestimmtes Leben führen, das der Würde des Menschen betrifft. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte des Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.
Zu dem soll die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häusliche Umgebung bleiben können.
"ambulant vor stationär"
Die Pflegeversicherung ist jedoch keine "Vollversicherung" wie viele oft annehmen, die Leistungen werden zum Teil finanziert. Leistungen, welche nicht über die Pflegekasse abgedeckt sind, müssen vom Pflegebedürftigen durch eigen Mittel finanziert werden. Reichen diese nicht aus, besteht auch die Möglichkeit finanzielle Hilfen beim Grundsicherungsamt zu beantrage.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen und beraten Sie gern.
Die Pflegesachleistung (SGB XI §36)
Hier wird die Pflege ausschließlich durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes sichergestellt.
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (SGB XI §37)
Mit dem Pflegegeld soll hier die Pflege durch z.B. Angehörige, Verwandte oder Bekannte sichergestellt werden.
Kombination von Geldleistung und Sachleistung (SGB XI §38)
Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige die Sachleistungen in Anspruch genommen hat.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (SGB XI §39)
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (SGB XI §40)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalunterlagen, Händedesinfektionsmittel, Mundschutz, Einmalhandschuhe und technische Hilfen wie z.B. Pflegebett.
Tagespflege und Nachtpflege (SGB XI §41)
Teilstationäre Pflege bei einem Pflegebedürftigen nur am Tag oder nur in der Nacht Pflege / Betreuung und Verpflegung erhalten.
Vollstationäre Pflege
24 Stunden Rund um die Uhr Pflege / Betreuung und Verpflegung von Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung.
Mit diesem Kapitel möchten wir unsere Kunden oder auch interessierten einen Blick hinter die Kulissen der Finanzierung bei ambulanten Pflegediensten geben. Damit haben Sie vorab die Möglichkeit im Groben die Zusammenhänge der Finanzierung von Leistungen im Gesundheitswesen besser nachzuvollziehen.
Der Gesundheitsmarkt unterliegt in Deutschland nicht den Gesetzmäßigkeiten der freien Marktwirtschaft, d.h. die Preise können nicht wie z.B. bei einem Handwerker, selbst festgelegt werden. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und die Preise für diese Leistungen können vom Leistungserbringer (ambulanter Pflegedienst) nicht frei vereinbart werden.
Die Finanzierung dieser Leistungen ist auf verschieden Kostenträger verteilt. Mit diesem schließen ambulante Pflegedienste Versorgungsverträge ab und können dann die erbrachten Leistungen direkt mit den Kostenträger abrechnen.
Kostenträger sind.
Entstehung der Preise Pflegekasse
Die Spitzenverbände der Krankenkasse haben einen Leistungskatalog in Form von Leistungskomplexen (LK) erstellt, welche einzeln oder in Kombination auftreten können.
Diese Leistungskomplexe (aktuell 33 an der Zahl - gilt nur für NRW) finden Sie in den Preislisten seriöser Pflegedienste wieder und dienen für diese als Abrechungsgrundlage. Bein Abschluss eines Pflegevertrages mit dem ambulanten Pflegedienst, können diese einzeln oder in Kombination vereinbart werden.
Jedoch sind nicht alle Leistungskomplexe kombinierbar, auch hier ist der Pflegedienst an die Vorgaben der Pflegekasse gebunden.
Zu jedem Leistungskomplex, sind verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Diese beschreiben die pflegerischen Tätigkeiten (den Hilfebedarf), die ein Pflegedienst erbringt.
Unter dem Leistungskomplex "Ganzwaschung", werden z.B. die folgenden pflegerischen Tätigkeiten zusammengefasst:
Punktzahl und Punktwert
In vielen ambulanten Pflegediensten ist in den Preislisten oft die Rede von Punktzahl und Punktwert. Im nachfolgendem erläutern wir Ihnen kurz die Bedeutung dieser beiden Begriffe.
Punktzahl
Jeder Leistungskomplex wurde von den Sozialverbänden der Krankenkassen mit einer Punktzahl bewertet. Die Leistung Ganzwaschung hat die Punktzahl 426, die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme die Punktzahl 260.
Punktwert
Jeder ambulante Pflegedienst vereinbart mit der Pflegekasse (federführend ist dies die AOK) einen sogenannten Punktwert, welcher von der Kasse festgelegt wird. Ein Punkt hat z.B. einen Wert von 0,0650 € (unser aktueller Punktwert mit Stand 01.01.2024)
Multipliziert man nun die Punktzahl einer Leistung (Ganzwaschung = 426 Punkte) mit dem Punktwert 0,6150 €), so koste diese Leistung bei diesem Pflegedienst 26,19 €. Da die Angaben der Punktzahl bzw. des Punkwertes für Sie als Kunde eine untergeordnete Rolle spielt, haben wir uns entschlossen, nur die Endpreise der Leistungskomplexe in unserer Preisliste zu nennen.
Seit 01. Juli 2012 muss der jährlich von den Landesverbänden festgesetzte gesetzliche Punktwert zu dem vereinbarten Punktwert hinzuaddiert werden (gesetzlicher Punktwert 0,00449 mit Stand vom 01. Januar 2025).
Gesamtpunktwert ab 01. Januar 2025 - 0,06599 ---> Ganzwaschung 28,11 €
Bei den medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) finden die Punktzahl und der Punktwert keine Anwendung. Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege werden je nach Aufwand - im groben - in vier Leistungsgruppen (LG) eingeteilt. Je höher die LG, desto höher ist die Vergütung durch die Krankenkasse.
Private Leistungen und Preise --> zu unserem privaten Leistungskatalog
Leistungen die nicht über einen Sozialleistungsträger abrechenbar sind werden dem Leistungsnehmer - je nach Pflegedienst - privat in Rechnung gestellt.
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