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Informationen zur "Verordnung häuslicher Krankenpflege"

Funktionsweise der Verordnung häuslicher Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege unterstützt die ärztliche Behandlung und ist nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege. 

Damit der von Ihnen ausgewählte Pflegedienst tätig werden und mit der Krankenkasse abrechnen kann, benötigt dieser das von Ihrem behandelnde Haus- oder Facharzt oder auch von einem Krankenhausarzt bei Entlassung, das neben stehende ausgestellte Formular "Verordnung häuslicher Krankenpflege". 

Wir als Leistungserbringer überprüfen vor Einreichen an die Krankenkasse die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege gemäß den Richtlinien der Verordnung häuslicher Krankenpflege auf erkennbare Fehler, Vollständigkeit und Plausibilität.

Hinweise für Privat-Versicherte!
Privat Versicherte reichen das ärztliche Formular Verordnung häuslicher Krankenpflege zusammen mit unserer Privat-Rechnung bei ihrer Privat-Krankenkasse ein. Je nach Kasse kann die Erstattung mehrere Wochen dauern. 

Bitte beachten Sie dabei, das unsere Rechnungen, 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig werden und Sie ggf. in Vorleistung gehen müssen!! 

Beispiel zur Kostenübersicht
 2 x tägl. Medikamentengabe (LG 1 = 13,73 €) auf 30 Tage = 823,80 €
 

Kontaktdaten / Impressum

Pflegedienst SeniorPlus GbR
Kaiser-Wilhelm-Platz 9
45276 Essen
Tel.:  0201 - 47 94 6 94
Fax.: 0201 - 17 15 6 19

info@pflegedienst-seniorplus.de

IK-Nummer: 462513970
Umsatzsteuer ID:  DE 262163712

Geschäftsinhaber

Frau Andrea Hemesaat
Herr Martin Kort


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Mi & Fr        : 10:00 - 12:00

Auch außerhalb der Bürozeiten, können Sie uns in Notfällen jederzeit erreichen. Die dann eingehenden Anrufe werden durch eine telefonische Umstellung direkt weitergeleitet.

Dies gilt für eine 24 - Stunden Rufbereitschaft an allen Tagen, d.h. auch an Sonn- und Feiertage.

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